AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Office-Print Services GmbH

I.           Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen Verträge über die Lieferungen von Waren und sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen die zwischen der Office-Print Services GmbH, Querstraße 3, 04103 Leipzig (nachfolgend „Office-Print“ genannt) und dem Kunden, die über diese Webseite www.office-print.de sowie auf anderem Wege, d.h. Bestellungen per Fax, Brief oder Telefon geschlossen werden.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Davon abweichende und entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Das Angebot von Office-Print richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert. Office-Print behält sich bei Neukunden und Erstbestellungen vor, die Unternehmereigenschaft des Käufers zu überprüfen.

1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

II.          Vertragsschluss, Korrektur und Speicherung des Vertragstextes

2.1. Die auf den Internetseiten von Office-Print (www.office-print.de) dargestellten Produkte und Leistungen sind kein Angebot im Rechtssinne, sondern stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben.

2.2. Während des gesamten Bestellvorgangs kann der Kunde mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder löschen.

2.3. Der Kunde kann auf den Seiten von www.office-print.de Waren auswählen und in den virtuellen „Warenkorb“ legen. Er gibt erst dann ein verbindliches Angebot ab,  wenn er abschließend die im virtuellen „Warenkorb“ befindlichen Positionen / Waren durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ bestellt. Der Kunde kann sein Angebot außerdem telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber Office-Print abgeben.

2.4. Unmittelbar nach Absendung seiner Bestellung erhält der Kunde von Office-Print eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail stellt noch nicht die Annahme des Vertrages dar. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn dem Kunden spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Absendung seiner Bestellung von Office-Print mit einer weiteren E-Mail eine Auftragsbestätigung zugesendet wird.

2.5. Bestellt der Kunde per Fax oder telefonisch, gilt das vorstehende Procedere ebenso. Das bedeutet, der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dem Kunden spätestens innerhalb von  2 Werktagen nach Tätigung seiner Bestellung von Office-Print auf dem vereinbarten Wege aber jedenfalls in Textform eine Auftragsbestätigung zugesendet wird.

2.6. Der Vertragstext wird von Office-Print befristet gespeichert und ist nach der Bestellung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von dem Satz 1 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

III.        Datenpflege

3.1. Der Kunde kann bei der Bestellung wählen, ob er ein Kundenkonto anlegen oder die Bestellung ohne Registrierung durchführen will.

3.2. Der Kunde hat die für die Bestellung bzw. Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die in Satz 1 bezeichneten Daten betreffen insbesondere die Angaben zu Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach), eine gültige E-Mail-Adresse sowie Angaben zum Unternehmen und der USt-IdNr. bzw. Steuernummer. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontakt- und Anmeldedaten stets auf dem neuesten Stand zu halten.

3.3. Die Bestellung bzw. Registrierung eines gewerblichen Nutzers, einer rechtsfähigen Personenvereinigung oder einer juristischen Person (Unternehmen) darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Kundenkontos angegeben werden. Scheidet der für das Kundenkonto verantwortliche Vertretungsberechtigte aus dem Unternehmen aus, so ist das Kundenkonto innerhalb einer Frist von zehn Werktagen ab Ausscheiden des Verantwortlichen von einer anderen vertretungsberechtigten Person fortzuführen. Ein Kundenkonto ist nicht übertragbar. Office-Print behält sich das Recht vor, das Kundenkonto einer nicht vollständig durchgeführten oder unrichtig gewordenen Anmeldung zu sperren oder zu löschen.

3.4. Der  Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Office-Print umgehend zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte für den Missbrauch seines Kundenkontos vorliegen.

3.5. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kundenkontos vorgenommen werden. Eine Haftung gemäß Satz 1 besteht nicht, wenn der Kunde den Missbrauch in Ermangelung der Verletzung bestehender Sorgfaltspflichten nicht zu vertreten hat.

IV.        Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und zuzüglich der Versandkosten.

4.2. Sonderangebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollten z.B. Sonderangebote nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, so wird auf den Zeitraum der Sonderaktion deutlich hingewiesen. Nach Ablauf des konkreten Zeitraumes besteht kein Anspruch auf das jeweilige Sonderangebot.

4.3. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

                               Vorkasse,

               Bankeinzug und

                               Rechnung.

4.4. Bei Vorkasse und Bankeinzug ist die Zahlung des Betrages ohne Abzug laut Auftragsbestätigung sofort mit Vertragsschluss fällig.

4.5. Bei der Zahlungsart Rechnung ist der Kaufpreis ohne Abzug vollständig innerhalb des Zahlungszieles von sieben Werktagen zu bezahlen.

4.6. Diese Parameter gelten nicht, sofern die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges auf einem der Office-Print-Konten.

4.7. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen.

V.          Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang u. Annahmeverzug

5.1. Die Lieferzeit der Waren ist der jeweiligen Produktdetailbeschreibung zu entnehmen. Die angegebenen Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Lieferanten, wenn Office-Print ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die fehlende Verfügbarkeit der bestellten Ware nicht zu vertreten hat. Office-Print wird alle zumutbaren Handlungen vornehmen, um die Ware zu beschaffen.

5.2. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

5.3. Für jede Lieferung innerhalb der Bundesrepublik belaufen sich die Versandkosten pauschal auf 6,90 EUR (netto).

5.4. Für jede Lieferung nach Österreich belaufen sich die Versandkosten auf 8,50 EUR (netto).

5.5. Die unter Ziff. 5.3 und 5.4. genannten Versandkosten gelten ausschließlich für Standard-Lieferungen bis 20kg in die jeweils angegebenen Länder. Ausgenommen hiervon sind Sendungen mit empfindlichem Inhalt, Sperrgutsendungen und Warenlieferungen in andere Länder.

5.6. Bei Warenlieferungen über 20kg, Sperrgutsendungen, Sendungen mit empfindlichem Inhalt und Lieferungen in andere Länder wird der Kunde von Office-Print vorher per E-Mail oder telefonisch über die konkret anfallenden Versandkosten informiert.

5.7 Kommt der Vertragsschluss zustande, handelt es sich um einen Versendungskauf. Bei jenem ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers, d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Spätestens jedoch mit der Übergabe der Ware an den Kunden gehen diese Gefahren des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Kunden über.

5.8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von Office-Print aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist
Office-Print berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

VI.        Eigentumsvorbehalt

6.1. Office-Print behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) an den verkauften Waren vor.

6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Office-Print unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Office-Print gehörenden Waren erfolgen.

VII. Rückgaberecht

Ein Recht des Kunden, Waren zurück zu geben, besteht für Unternehmer nicht von Gesetzes wegen. Office-Print schließt dieses freiwillige Rückgaberecht Unternehmern gegenüber aus. Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.

VIII.       Rücktrittsrecht von Office-Print

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Office-Print berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Office-Print diese Rechte nur geltend machen, wenn Office-Print dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IX.     Mängelrechte und Rücktritt des Kunden

9.1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2. Office-Print gibt keine Garantien im Rechtssinne ab. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien.

9.3. Grundlage der Mängelhaftung von Office-Print ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

9.4. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche von Office-Print vertriebene Neuware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Sämtliche Mängel- und Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf dieser Frist. Mängelrechte für Gebrauchtwaren sind ausgeschlossen. Sind Mängel nur unerheblich, d.h. die Tauglichkeit der Ware zum vertragsgemäßen Gebrauch ist nur unerheblich gemindert, so steht dem Kunden kein Anspruch auf Rücktritt zu. Im Gewährleistungsfalle leistet Office-Print zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.5. Für Frankiermaschinen gilt ebenso eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen durch Office-Print zu erbringenden Leistungen, insbes. Reparaturen und Nachbesserungen an Frankiermaschinen, können durch Office-Print auf zuverlässige und sorgfältig ausgewählte Dritte übertragen werden, so dass diese Dritte die jeweils erforderliche Handlung zur Realisierung der Gewährleistung gegenüber dem Kunden wahrnehmen.  

9.6. Office-Print schließt außerdem im Zusammenhang mit Käufen von Frankiermaschinen die Übernahme von Gewährleistungspflichten und die Haftung für Mängel aus, wenn

-              diese Mängel am Frankiergerät auftreten und sie im Zusammenhang mit Papier- und Kuvertführung sowie Papier- und Kuverttransport, Fehlbedienung der Geräte, Netzwerkeinbindung, durch fehlerhaften Service, Fehler bei der Installation, Fehler die durch Einstellungen zu beheben sind, eigenmächtige, unsachgemäße Eingriffe oder Reparaturversuche Dritter stehen

-              diese Mängel entstanden sind durch Nichtbeachtung der Spezifikationen des jeweiligen Frankiermaschinenherstellers, insbesondere die Anzahl der bearbeiteten Sendungen, d.h. Frankaturen und Kuvertierungen, für Mängel durch Netzschwankungen, Verschmutzungen und Abrieb, Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Nichtbeachtung von Anleitungen für Pflege und Wartungen

-              Schäden bestehen, die sich als Folge des Einbaus neuer Teile oder einer Reparatur, insbesondere durch Einwirkung neuer oder reparierter Teile auf ältere Teile, ergeben und nicht durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden können

9.7. Die Geltendmachung der Mängelansprüche gegenüber Office-Print setzt voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Office-Print hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung des Kaufgegenstandes, die Mängelanzeige oder die Wahrung der Unverzüglichkeit, ist die Haftung von Office-Print für den nicht bzw. verspätet angezeigten Mangel ausgeschlossen.

9.8. Die rechtzeitige Mängelanzeige kann postalisch, über E-Mail, sowie über die kostenfreie
Service-Hotline bzw. die kostenfreie Faxnummer erfolgen. Einzelheiten betreffend der Reklamation eines mangelhaften Produktes sowie deren Ablauf werden unsere Servicemitarbeiter mit Ihnen absprechen.

9.9. Office-Print ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.10. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

X.        Haftung

10.1. Office-Print haftet bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt.

10.2. Die Haftung der Office-Print für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe beruhen, wird begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

XI.          Datenschutz

11.1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung  und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden kommen.  Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt.

11.2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Webseite von Office-Print abrufbar sind.

XII.        Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

12.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Office-Print und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Leipzig, Oktober 2017

 

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